Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Entleih
1. Ein Vertrag zwischen dem Entleiher und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn dem Entleiher eine von dem Kunden unterzeichnete Vertragsausfertigung bzw. Auftragsbestätigung zugeht.
2. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.
3. Der Entleiher haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenden Gerätschaften mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde bestätigt durch das beiliegende Abnahmeprotokoll, sämtliche Gerätschaften in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben.
Der Kunde haftet für einen jeden während der Leihzeit an den Gerätschaften eingetretenen Schaden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihn insoweit kein Fahrlässigkeitsvorwurf trifft.
Der Kunde sichert zu, gegen Schäden an den entliehenen Sachen ausreichend Haftpflicht versichert zu sein.
5. An den Gerätschaften während der Leihzeit ohne ein Verschulden des Entleihers auftretende Defekte berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Leihgebühr.
6. Sollte der Kunde eine Anlieferung der von ihm entliehenen Musikanlage wünschen, so geschieht die Anlieferung durch den Entleiher innerorts gegen einen Aufschlag von 5,00 €.
Für eine Lieferung außerhalb von Neustadt/Holstein wird ein Aufschlag von 1,00 € je Entfernungskilometer vom Sitz des Entleihers erhoben, die Lieferaufschläge sind gemeinsam mit der Leihgebühr zu entrichten.
7. Für sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus einer vertraglichen Verbindung mit Kaufleuten ist Gerichtsstand der Sitz des Entleihers.
AGB für Veranstaltungen
1. Ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn dem Veranstalter eine von dem Kunden unterzeichnete Vertragsausfertigung bzw. Auftragsbestätigung zugeht.
2. Um eine Feier nach den Wünschen des Kunden zu gewährleisten, wird sich der Kunde spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zur Absprache des Ablaufes und der Musikwünsche an den Veranstalter wenden.
Bei Nichteinhaltung der Frist muss sich der Veranstalter vorbehalten, den musikalischen Ablauf eigenhändig zu gestalten.
3. Um eine gelungene Veranstaltung zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass der Kunde dem Veranstalter 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere im Hinblick auf geplante Aufführungen und Darbietungen sowie die vorgesehenen Essenszeiten, informiert.
Sofern während der Veranstaltung ein Defekt an der technischen Anlage auftritt, wird der Veranstalter diesen schnellst möglich beheben.
Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Dem Veranstalter wird gestattet, von ihm während der Feier gefertigte Fotografien zu Werbezwecken zu verwenden.
5. Um einen rechtzeitigen Beginn der Veranstaltung zu gewährleisten, hat der Kunde sicher zu stellen, dass der Veranstalter bei Bestellung der großen Anlage vier Stunden und bei Bestellung der kleinen Anlage zwei Stunden vor Beginn der Veranstaltung Zutritt zu den Festräumen hat.
6. Der Kunde stellt für die Dauer der Veranstaltung alkoholfreie Getränke für den Veranstalter sowie gegebenenfalls einen weiteren Mitarbeiter.
7. Bei Veranstaltungen ist die vereinbarte Vergütung am Ende der Veranstaltung in bar zu entrichten.
8. Es ist Sache des Kunden, die Veranstaltung zu beenden.
9. Für sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus einer vertraglichen Verbindung mit Kaufleuten ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
